Antworten auf häufige Fragen und Formulare zum Herunterladen — alles, was Sie für Ihren Termin in unserer Praxis brauchen.
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Ja, für Behandlungen über die gesetzliche Krankenkasse benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin/einem Facharzt.
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 30, 45 oder 60 Minuten – je nach ärztlicher Verordnung und individuellem Bedarf. Sollte auf Ihrer Heilmittelverordnung eine abweichende Dauer angegeben sein, richten wir uns danach.
Wir behandeln Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen sowie Privatpatientinnen und -patienten.
Die aktuelle Wartezeit hängt vom Therapiebedarf ab. Bitte registrieren Sie sich über unser Anmeldeformular – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Wir behandeln Kinder ab dem Säuglingsalter sowie Jugendliche und Erwachsene jeden Alters.
Bitte bringen Sie Ihre Heilmittelverordnung sowie Ihre Versichertenkarte mit.
Hausbesuche sind nach ärztlicher Verordnung und individueller Absprache möglich.
Vereinbarung über die Vergütung logopädischer Leistungen.
Fragebogen zur Erfassung der Krankengeschichte und aktuellen Beschwerden.
Informationen rund um die logopädische Verordnung und das Rezept.
Formular zur Entbindung von der Schweigepflicht für den Austausch mit anderen Fachstellen.
Wissenswertes über ein verkürztes Zungenband und mögliche Behandlungsschritte.
Tipps und Informationen für Eltern zur sprachlichen Entwicklung ihres Kindes.