Antworten auf häufige Fragen und Formulare zum Herunterladen — alles, was Sie für Ihren Termin in unserer Praxis brauchen.
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Ja, für Behandlungen über die gesetzliche Krankenkasse benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin/einem Facharzt.
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 30, 45 oder 60 Minuten – je nach ärztlicher Verordnung und individuellem Bedarf. Sollte auf Ihrer Heilmittelverordnung eine abweichende Dauer angegeben sein, richten wir uns danach.
Wir behandeln Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen sowie Privatpatientinnen und -patienten.
Die aktuelle Wartezeit hängt vom Therapiebedarf ab. Bitte registrieren Sie sich über unser Anmeldeformular – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Wir behandeln Kinder ab dem Säuglingsalter sowie Jugendliche und Erwachsene jeden Alters.
Bitte bringen Sie Ihre Heilmittelverordnung sowie Ihre Versichertenkarte mit.
Hausbesuche sind nach ärztlicher Verordnung und individueller Absprache möglich.
Formular zur Entbindung von der Schweigepflicht für den Austausch mit anderen Fachstellen.
Informationen zum verkürzten Zungenband (Frenulum) und möglichen Behandlungsschritten.
Übersicht zur normalen Sprachentwicklung von Kindern nach Alter.
Übersicht zur altersgerechten Lautentwicklung – wann welche Laute erworben werden.
Tipps und Empfehlungen zur Pflege und Schonung der Stimme im Alltag.
Informationen zur korrekten Zungenruhelage und ihrer Bedeutung bei myofunktionellen Störungen.